ContentRechtlichesWeitere Vorschriften um § 1803 BGBVerwandtschaftsbeziehungDie Auswahl eines Vormunds durch das FamiliengerichtVerwandte 2. Grades Bei Adelsfamilien wird ausdrücklich die Hauptlinie unterschieden von Nebenlinien, den vom „Mannesstamm“ abzweigenden Seitenlinien der Brüder von Vorvätern (siehe dazu auch das Wappenrecht). Zwischen sämtlichen geradlinigen Verwandten besteht ein...